EU-Gemeinschaftsverfahren
Was macht ein Land in Not? An wen wendet es sein Hilfeersuchen? Wie ist koordinierte Hilfe innerhalb der EU möglich?
Zentrales Instrument des Bevölkerungsschutzes auf EU-Ebene ist das "Europäische Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz", auch „EU-Mechanismus“ genannt.
Ziel des Gemeinschaftsverfahren ist es, den Einsatz der Bevölkerungsschutzdienste bei Katastrophen großen Ausmaßes bzw. schweren Notfällen zu koordinieren. Solche Notfälle sind Natur- und Technologiekatastrophen, Terrorakte sowie Meeresverschmutzung, die sich innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union ereignen.
Kernstück des Gemeinschaftsverfahrens ist das Informations- und Beobachtungszentrum (MIC - Monitoring and Information Centre), angesiedelt in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission. Dort kommen die Hilfeersuchen von Ländern in Not an, von dort aus werden die Gesuche an die teilnehmenden Staaten weitergegeben, dort werden die Informationen aus den Mitgliedstaaten koordiniert. Weitere Elemente des Verfahrens sind ein "Gemeinsames Informations- und Kommunikationssystem" (CECIS), eine Datenbank mit den Einsatzteams, den Experten, mit den "Modulen" und den "Technical Assistance Support Teams" (TAST), eine Datenbank mit medizinischen Ressourcen, ein Ausbildungsprogramm sowie die Entsendung von Erkundungs- und Koordinierungsteams.
Am Gemeinschaftsverfahren nehmen insgesamt 31 Staaten teil - die Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie seit 2009 Kroatien. Das Gemeinschaftsverfahren geht auf eine Entscheidung des Rates vom 23. Oktober 2001 zurück und wurde am 8. November 2007 durch eine Neufassung abgelöst. Begleitet wird es durch ein Finanzierungsinstrument (gem. Entscheidung des Rates vom 5. März 2007), über das verschiedene Projekte im Bereich des Katastrophenschutzes finanziert werden, beispielsweise Ausbildungen, Großübungen oder auch die Entsendung von Expertenteams.


